INFO:Tipps NAMEN | TIPPS | KATZEN ABC
 
WISSENSWERTES

Schon gewusst?

  • Neue Reisepass-Pflicht für Haustiere ab Juli 2004
    Wer mit Hund oder Katze in ein anderes EU-Land verreisen möchte, benötigt ab dem 3. Juli 2004 einen Reisepass für sein Haustier. Das blaue Dokument mit dem europäischen Sternenbanner soll das Reisen innerhalb Europas einfacher machen und wird vom Tierarzt ausgestellt.
  • Papageien
    haben ein ausgeprägtes Sozialverhalten. Sie suchen sich nämlich einen Partner aus, dem sie ein Leben lang treu bleiben. Davon können wir uns noch eine Scheibe abschneiden!
§ISCHES

Urteile, die jeden interessieren

  • § Keine Gnade für kleine Tiere
    Eine Taube auf der Fahrbahn ist kein ausreichender Grund für ein Bremsmanöver. Wer aus Tierliebe für Igel, Katze oder Ente bremst und so einen Unfall verursacht, muss für einen Teil des Schadens selbst geradestehen. AG Solingen, Az.: 10 C 49/03
  • § Jogger müssen ausweichen
    Joggern ist es zuzumuten, Hunden auszuweichen oder für diese das Tempo zu drosseln. Wer das nicht tut, kann bei einem Zusammenstoß mit dem Hund seine Schadensersatzansprüche verlieren. OLG Koblenz, Az.: 5 U 27/03
  • § Pro Wohnung nur ein Haustier
    Auch Besitzer von Eigentumswohnungen dürfen nicht tun und lassen was gefällt: Fehlt eine entsprechende Regelung wie z.B. in der Hausordnung, kann die Eigentümerversammlung mit Mehrheit beschließen, dass die Tierhaltung auf nur eine Katze oder Hund pro Wohnung beschränkt wird. OLG Celle, 4 W 15/03 - 04/04
  • § Wachhund schützt nicht in jedem Fall
    Ein Auto unverschlossen und mit steckendem Zündschlüssel zu parken, ist auch dann grob fahrlässig, wenn es von einem Hund bewacht wird. Die Kaskoversicherung muss für den Schaden dann nicht aufkommen. LG Itzehoe, Az.: 1 S 157/03
  • § Tiere als Erbe? - Testament ist ungültig
    Haustiere sind keine rechtsfähigen Personen und können deswegen auch nicht erben. LG München I Az.:16 T 22604/03
  • § Kosten für ein Haustier gehören nicht zum Erbe
    Unterhaltskosten für ein vererbtes Haustier sind keine "Nachlass-Verbindlichkeiten", die bei der Erbschaftssteuer verrechnet werden können. Solche Ausgaben dürfen nur bei einer rechtlichen Verpflichtung des Erben, z.B. durch eine Auflage, abgezogen werden. Finanzgericht München, Az.: 4 K 5029/01
VISITORS: 96496 LAST UPDATE: 28/Apr/2010 CONTENT: © 2002 - E. MATTERN - HTML: © 2002 H. MATTERN